Die AOK, eine der größten Krankenversicherungen Deutschlands, bietet ihren Versicherten im Rahmen der Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an, um die häusliche Pflege zu unterstützen.
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Ein zentraler Aspekt dabei sind die Grundlagen der Pflegehilfsmittel, die in zwei Kategorien unterteilt werden: zum Verbrauch bestimmte und technische Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern und eine würdevolle Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Hilfsmittel, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind dazu da, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Es gibt zwei Arten: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und technische Hilfsmittel. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, während zu den Verbrauchsmaterialien saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel zählen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenzielle Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel dienen dem Schutz der Pflegepersonen und sorgen für eine hygienische Umgebung. Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro durch die AOK für diese Verbrauchsmaterialien. Die Pflegehilfsmittel können entweder über einen zugelassenen Leistungserbringer bezogen oder selbst gekauft werden, wobei die AOK die Kosten im Rahmen der Pauschale erstattet.
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Anspruchsvoraussetzungen
Um die Pflegebox von der AOK zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegend ist, dass der Antragsteller einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachweisen kann. Dieser Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Des Weiteren muss die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und dort von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Pflegehilfsmittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: im direkten häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen.
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Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist eine formelle Einstufung, die den Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person bewertet. Er ist entscheidend, um Leistungen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise die Kostenübernahme für eine Pflegebox, in Anspruch nehmen zu können. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Höhe der Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege wird durch die AOK und verschiedene Anbieter von Pflegeboxen unterstützt. Anspruch auf diese Unterstützung haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die AOK übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz und Schutzschürzen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel unkompliziert über den gewählten Leistungserbringer, wie Sanitätshäuser oder Apotheken, oder direkt bei der AOK-Pflegekasse.
AOK-Leistungen
Die AOK bietet ihren Versicherten im Rahmen der Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an. Dazu gehört die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Zudem können Versicherte technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme erhalten, wobei die AOK auch hier die Kosten übernimmt. Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch 25 Euro. Dieser Eigenanteil entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Kostenübernahme & Pauschale
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Dies umfasst sowohl technische Hilfsmittel als auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen, haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro. Diese Pauschale dient dazu, die Kosten für diese regelmäßig benötigten Hilfsmittel zu decken und den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern.
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Technische Hilfsmittel & Zuzahlung
Neben der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beteiligt sich die AOK auch an den Kosten für technische Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder den Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegebetttische oder Hausnotrufsysteme. Versicherte zahlen hier einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro. Entfällt die Zuzahlung, wenn die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die AOK bietet zudem eine Hilfsmittelsuche an, um den passenden Anbieter zu finden. Für technische Hilfsmittel, die nicht der Pflegeerleichterung dienen, ist die Krankenversicherung zuständig.
Antragstellung
Die Antragstellung für die Pflegebox bei der AOK ist unkompliziert gestaltet. Oftmals übernimmt der ausgewählte Leistungserbringer, wie ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung im Namen des Pflegebedürftigen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Antrag selbst zu stellen. Ein formloses Schreiben ist dafür ausreichend. Dieses sollte den Namen, das Geburtsdatum, die Versichertennummer des Pflegebedürftigen und die Art der benötigten Pflegehilfsmittel enthalten. Einige AOKs bieten zudem spezielle Antragsformulare an, die online oder in den Geschäftsstellen erhältlich sind. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über regionale Unterschiede bei der Antragstellung zu informieren, um den Prozess zu beschleunigen. Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zu den benötigten Unterlagen steht die AOK ihren Versicherten beratend zur Seite.
Formular & Unterstützung
Die Antragstellung für eine Pflegebox und die damit verbundene Kostenübernahme bei der AOK kann unkompliziert erfolgen. In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, beispielsweise ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung. Selbstverständlich können Sie den Antrag aber auch selbst bei der AOK-Pflegekasse einreichen. Wichtig ist, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos geschehen, indem Sie den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel angeben.
Besonderheiten der AOK
Die AOK bietet spezielle Leistungen und Services für ihre Versicherten im Bereich der Pflege. Ein Vorteil ist die AOK-Hilfsmittelsuche, die online oder in der AOK-Filiale genutzt werden kann, um Anbieter von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln zu finden. Viele dieser Anbieter haben einen direkten Versorgungsvertrag mit der AOK, was den Bestellprozess vereinfacht. Zudem bietet die AOK eine individuelle Pflegeberatung an. Diese Beratung kann telefonisch, in der AOK-Geschäftsstelle oder zu Hause stattfinden. Die AOK-Pflegeberater helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln und einen passenden Versorgungsplan zu erstellen. Sie unterstützen auch bei der Antragstellung für Pflegeleistungen und geben Tipps zur Organisation der häuslichen Pflege.
AOK-Hilfsmittelsuche
Die AOK bietet eine komfortable Hilfsmittelsuche, um den idealen Anbieter für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Auf der AOK-Webseite können Sie gezielt nach Anbietern suchen, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK abgeschlossen haben. Dies ist besonders nützlich, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein bestimmtes Hilfsmittel verordnet hat. Mit der AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie rasch und unkompliziert einen qualifizierten Partner in Ihrer Nähe, der Ihnen das benötigte Produkt zur Verfügung stellt. So können Sie gewährleisten, dass Sie die passenden Hilfsmittel erhalten, um Ihre häusliche Pflege optimal zu gestalten.
Pflegeberatung
Die AOK bietet ihren Versicherten eine umfassende Pflegeberatung an, um sie in allen Fragen rund um die Pflege zu unterstützen. Diese Beratung kann telefonisch, in den AOK-Geschäftsstellen oder auch zu Hause stattfinden. Ziel ist es, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen, notwendige Pflegemaßnahmen einzuleiten und bei Formalitäten zu helfen. Die Pflegeberater der AOK unterstützen auch bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und passen den Versorgungsplan bei Bedarf an. Darüber hinaus informieren sie über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Anbieter der Pflegebox
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox sollten Sie einige Kriterien berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter von der AOK zugelassen ist und eine hohe Qualität der Produkte gewährleistet. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter, um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Einige Anbieter bieten zusätzliche Services wie eine persönliche Beratung oder eine schnelle Lieferung an. Lesen Sie Bewertungen anderer Kunden, um sich ein Bild von der Zuverlässigkeit und dem Kundenservice des Anbieters zu machen.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox spielen mehrere Kriterien eine Rolle. Zunächst sollte der Anbieter eine einfache und unkomplizierte Antragstellung ermöglichen und bestenfalls die gesamte Abwicklung mit der AOK übernehmen. Auch die Qualität der Produkte in der Box ist entscheidend: Es sollten hochwertige und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Pflegehilfsmittel enthalten sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Flexibilität des Anbieters, beispielsweise bei der Zusammenstellung der Box oder der Anpassung der Lieferintervalle. Kundenbewertungen und Empfehlungen können ebenfalls wertvolle Hinweise bei der Auswahl geben.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein Notfallsystem, das älteren oder pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in Notsituationen schnell Hilfe zu rufen. Es besteht aus einem kleinen, tragbaren Sender, der am Handgelenk oder als Halskette getragen wird, und einer Basisstation, die mit der Telefonleitung verbunden ist. Im Notfall kann der Träger des Senders einen Knopf drücken, um eine Verbindung zu einer Notrufzentrale herzustellen. Diese Zentrale ist 24 Stunden am Tag besetzt und kann je nach Bedarf Familienangehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst alarmieren. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Hausnotruf, beispielsweise wenn die pflegebedürftige Person überwiegend alleine lebt oder aufgrund ihres Gesundheitszustandes jederzeit eine Notsituation eintreten kann.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Funktion und Nutzen
Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen, insbesondere solchen, die allein leben, die Möglichkeit, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Es besteht aus einem tragbaren Sender und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Durch Drücken eines Knopfes können Betroffene in kritischen Situationen, wie beispielsweise Stürzen, direkt Kontakt zur Zentrale aufnehmen, die dann je nach Bedarf Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst verständigt. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein solches System, wodurch es eine wertvolle Unterstützung für ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause darstellt.
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem werden von der AOK-Pflegekasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Pflegebedürftige ist tagsüber oder über weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der im Notfall keine Hilfe rufen kann. Außerdem muss bereits ein Pflegegrad festgestellt worden sein und es muss aufgrund des Krankheits- oder Pflegezustands zu erwarten sein, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann und der Betroffene nicht in der Lage ist, mit einem handelsüblichen Telefon Hilfe zu rufen.
Häufige Fragen
Im Zusammenhang mit der Pflegebox der AOK tauchen oft Fragen auf. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind unsicher, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese optimal nutzen können. Ein zentraler Punkt ist, was bei einer Ablehnung des Antrags zu tun ist und ob ein Wechsel des Anbieters möglich ist. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Ablehnung nicht das Ende des Weges bedeuten muss und es verschiedene Optionen gibt, um dennoch die benötigte Unterstützung zu erhalten.
Was tun bei Ablehnung?
Sollte Ihr Antrag auf eine Pflegebox bei der AOK abgelehnt werden, ist es wichtig, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen. Oftmals liegt es an fehlenden oder unvollständigen Unterlagen. Klären Sie, ob alle notwendigen Dokumente, wie der Nachweis des Pflegegrads und die Bestätigung der häuslichen Pflege, korrekt eingereicht wurden. Es kann auch hilfreich sein, direkt mit der AOK Kontakt aufzunehmen, um die spezifischen Gründe für die Ablehnung zu erfragen und gegebenenfalls fehlende Informationen nachzureichen. Ein formeller Widerspruch kann ebenfalls eine Option sein, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben, eine Ablehnung zu hinterfragen und eine erneute Prüfung zu beantragen.
Anbieter wechseln?
Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich möglich, wenn Sie mit dem aktuellen Angebot Ihrer Pflegebox nicht zufrieden sind. Achten Sie darauf, einen Anbieter zu wählen, der von der AOK zugelassen ist, um eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten. Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter über den Wechsel und beantragen Sie bei Ihrem neuen Anbieter die Pflegebox. Dieser übernimmt in der Regel alle weiteren Schritte, einschließlich der Kommunikation mit der AOK.
Fazit
Die AOK Pflegebox bietet eine umfassende Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die den Alltag erleichtern und die notwendige Hygiene sicherstellen. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich, wodurch pflegende Angehörige finanziell entlastet werden. Durch die Bereitstellung von wichtigen Materialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen wird die häusliche Pflege deutlich vereinfacht und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert.
Unterstützung im Alltag
Die Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist vielfältig. Neben der finanziellen Unterstützung durch die AOK, beispielsweise durch die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, gibt es zahlreiche weitere Angebote, die den Alltag erleichtern können. Dazu gehören beispielsweise die Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern, die Unterstützung im Haushalt oder bei der Mobilität anbieten. Auch spezielle Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige können eine wertvolle Hilfe sein, um die Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen und die eigene Gesundheit nicht zu vernachlässigen. Die AOK selbst bietet beispielsweise den Familiencoach Pflege an, um pflegende Angehörige zu unterstützen.