Pflegepaket bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.

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Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beziehen, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Dieser wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Im Rahmen dieser Begutachtung werden verschiedene Lebensbereiche und Kompetenzen des Betroffenen erfasst. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 muss die gewichtete Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegen. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf vielfältige Leistungen, sowohl Geld- als auch Sachleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Definition und Voraussetzungen

Für die Feststellung des Pflegegrades 3 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Pflegegrad 3 wird gemäß § 15 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) vergeben, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegt, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Die Einstufung kann entweder direkt bei der erstmaligen Antragstellung erfolgen, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, oder durch Höherstufung von Pflegegrad 2, wenn sich der Zustand des Betroffenen verschlechtert hat. Um den Pflegegrad zu beantragen, ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, die über die Krankenkasse erreichbar ist, erforderlich. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung, um den Grad der Beeinträchtigung festzustellen. Entscheidend ist das Ergebnis des neuen Begutachtungsassessments (NBA), bei dem die Kompetenzen des Betroffenen in verschiedenen Lebensbereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen erfasst und gewichtet werden. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten führt zur Einstufung in den Pflegegrad 3.

Leistungen im Überblick

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihre häusliche Pflege erleichtern sollen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und ein Entlastungsbetrag. Außerdem haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern. Diese umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen eine bestmögliche Versorgung und Lebensqualität zu Hause zu ermöglichen.

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Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Dies umfasst verschiedene Formen der Unterstützung, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, während Pflegesachleistungen die Kosten für professionelle Pflegedienste decken. Der Entlastungsbetrag bietet zusätzliche Mittel für Betreuungs- und Entlastungsangebote, die pflegende Angehörige unterstützen und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 von der Pflegekasse erhalten. Es dient dazu, die Kosten für die häusliche Pflege zu decken, insbesondere wenn diese von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Im Jahr 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 599 Euro monatlich. Der Betrag wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der ihn nach eigenem Ermessen verwenden kann. Oft wird das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen weitergegeben, um deren Aufwand und Engagement zu würdigen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld. Anstelle von Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, werden bei den Pflegesachleistungen die Kosten für professionelle Pflegekräfte oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Diese Leistungen sind speziell darauf ausgerichtet, die notwendige Versorgung und Betreuung sicherzustellen, die von qualifizierten Fachkräften erbracht wird. Mit Pflegegrad 3 haben Anspruchsberechtigte Zugang zu einem monatlichen Budget, das für diese professionellen Pflegeleistungen verwendet werden kann. Die Pflegesachleistungen ermöglichen es, die bestmögliche Versorgung im eigenen Zuhause zu gewährleisten und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher, flexibel einsetzbarer Betrag von 125 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) für zu Hause gepflegte Personen mit Pflegegrad 3. Dieser Betrag dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, beispielsweise durch eine Haushalts- oder Einkaufshilfe oder einen Alltagsbegleiter. Auch besondere Angebote, die Pflegebedürftige in Gruppen betreuen oder in ihrer Selbstständigkeit schulen, können damit finanziert werden. Eine Aufstockung der tatsächlichen Pflegeversorgung durch den ambulanten Dienst ist durch den Entlastungsbetrag jedoch nicht zulässig. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag für teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege genutzt werden.

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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind unverzichtbar, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dazu gehören zum einen technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen, die die Pflege erleichtern und die Mobilität unterstützen. Zum anderen gibt es Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese dienen der Hygiene und dem Schutz von Pflegenden und Gepflegten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese Hilfsmittel können entweder über einen Versand-Anbieter, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus bezogen oder selbst gekauft und von der Pflegekasse erstatten lassen.

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Anspruch und Arten

Pflegehilfsmittel sind vielfältig und können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, während Verbrauchsprodukte Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen beinhalten. Ein anerkannter Pflegegrad berechtigt Pflegebedürftige, auf Kosten der Pflegekasse, zum Bezug von Pflegehilfsmitteln. Die Kosten für notwendige Verbrauchsprodukte werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen.

Verbrauchsprodukte

Verbrauchsprodukte sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 3. Diese Produkte umfassen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Sie dienen dazu, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen zu minimieren. Die Kosten für diese Verbrauchsprodukte werden von der Pflegekasse bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro übernommen. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Belastung der pflegenden Angehörigen zu reduzieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.

Einmalige Leistungen

Neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 übernehmen die Pflegeversicherungen auch weitere Kosten für Leistungen. Diese sind generell einmalig oder einmal pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Kurzzeitpflege ermöglicht es, Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung unterzubringen, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist. Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit. In solchen Fällen kann entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Person die Pflege übernehmen. Für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung, die die häusliche Pflege erleichtern, kann die Pflegekasse Zuschüsse gewähren. Und schließlich gibt es eine Anschubfinanzierung für Pflege-Wohngemeinschaften, die den Zusammenschluss von Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung unterstützt.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Option für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der pflegenden Angehörigen. Sie ermöglicht einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Die Kurzzeitpflege kann auch mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, um den Zeitraum der stationären Versorgung zu verlängern.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und deren Angehörige. Sie greift, wenn die pflegende Person beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen vorübergehend verhindert ist. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, die entweder von einem ambulanten Pflegedienst oder von anderen geeigneten Personen geleistet werden kann. Für die Verhinderungspflege stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Wenn die Ersatzpflege von nahen Angehörigen übernommen wird, erhalten diese das 1,5-fache des Pflegegeldes, was 817,50 Euro entspricht. Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können unter Umständen auch für die Verhinderungspflege verwendet werden, wodurch sich der Betrag erhöhen kann.

Wohnraumanpassung

Im Rahmen der Wohnraumanpassung können Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Rampen, den Umbau des Badezimmers oder die Verbreiterung von Türen geschehen. Die Pflegekasse kann hierfür Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Ziel ist es, ein sicheres und barrierefreies Wohnumfeld zu schaffen, das den individuellen Bedürfnissen entspricht.

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Vollstationäre Pflege

Im Rahmen der vollstationären Pflege bei Pflegegrad 3 erhalten Betroffene eine monatliche finanzielle Unterstützung von 1.262 Euro für die Kosten der Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Gegenzug entfallen andere Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Nachtpflege und Verhinderungspflege, da die vollstationäre Pflege eine umfassende Versorgung inklusive aller notwendigen Pflegehilfsmittel beinhaltet. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro entfällt ebenfalls, da er primär zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht ist. Die Kostenübernahme bezieht sich auf die Grundpflege und Betreuung, während Unterbringung und Verpflegung privat zu tragen sind.

Leistungen

Mit Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern sollen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, aber auch praktische Hilfen wie der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Ein weiterer wichtiger Baustein sind Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Diese können kostenlos bezogen werden, wobei die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel übernimmt.

Weitere Unterstützungsleistungen

Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise die Pflegeberatung, die Pflegekurse für Angehörige und der Hausnotruf. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Kompetenzen der Pflegenden zu stärken und die Sicherheit der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

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Pflegeberatung

Die Pflegeberatung spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien. Unmittelbar nach der Antragsstellung für einen Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Beratung durch einen Pflegeberater der zuständigen Pflegeversicherung. Ziel ist es, innerhalb von zwei Wochen eine erste Beratung anzubieten und einen persönlichen Pflegeberater zuzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Beratungsgutschein ausgestellt, der bei unabhängigen Beratungsstellen eingelöst werden kann. Für Menschen mit Pflegegrad 3, die Pflegegeld beziehen, ist eine halbjährliche Pflegeberatung verpflichtend, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Diese Beratung unterscheidet sich von der anfänglichen Pflegeberatung, da sie auf die laufende Organisation der Pflege abzielt.

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Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse für Angehörige sind eine wertvolle Unterstützung, um das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege zu erlernen. Diese Kurse vermitteln grundlegende Pflegetechniken, den Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern wie Demenz und geben Einblicke in rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege. Sie helfen, die Pflegebedürftigkeit besser zu verstehen und den Pflegealltag effektiv zu gestalten. Darüber hinaus bieten sie eine Plattform für den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen, was zur emotionalen Entlastung beitragen kann. Viele Pflegekassen übernehmen die Kosten für diese Kurse, was sie zu einer zugänglichen und lohnenden Ressource macht.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf kann für Menschen mit Pflegegrad 3 eine sinnvolle Unterstützung sein, besonders wenn sie allein leben. Über ein solches System kann im Notfall, etwa nach einem Sturz, schnell Hilfe gerufen werden. Die Pflegekasse übernimmt für zu Hause lebende Pflegebedürftige mit Pflegegrad die Kosten für die monatliche Miete und die einmalige Anschlussgebühr bis zu einem bestimmten Betrag. Dafür muss ein Vertrag mit einem zugelassenen Anbieter bestehen. Das Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation und einem Sender, der als Armband oder Halskette getragen wird.

Antragstellung und Kostenübernahme

Die Antragstellung für Leistungen bei Pflegegrad 3 erfolgt in der Regel bei der zuständigen Pflegekasse. Diese ist meist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragt, den Pflegebedarf des Antragstellers zu prüfen. Der MD begutachtet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen, um den Pflegegrad festzustellen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Begutachtungskriterien zu informieren und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren. Die Kosten für die Pflegeleistungen werden nach Genehmigung des Antrags von der Pflegekasse übernommen, wobei die Höhe der Leistungen vom festgestellten Pflegegrad abhängt.

Voraussetzungen & Ablauf

Die Antragstellung und Kostenübernahme für ein Pflegepaket bei Pflegegrad 3 erfolgen in mehreren Schritten. Zunächst ist es wichtig, den Pflegegrad 3 offiziell von der Pflegekasse feststellen zu lassen. Dies geschieht durch einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, woraufhin ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Nach positiver Begutachtung und Feststellung des Pflegegrads 3 können die entsprechenden Leistungen beantragt werden. Viele Anbieter von Pflegepaketen übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, was den Prozess für die Betroffenen erheblich vereinfacht. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Angebote und Anbieter zu informieren, um das passende Pflegepaket zu finden.