Die Pflegebox ist eine praktische Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Sie beinhaltet eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben in der Regel Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich für diese Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse (Neuer Stand 2025). Die Zusammenstellung der Pflegebox kann dabei individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden.
Grundlagen
Die Pflegebox ist ein Angebot für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Sie enthält Pflegehilfsmittel, die im Alltag benötigt werden, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Ziel der Pflegebox ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu verbessern. Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben. Bewohner von Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf eine Pflegebox, da sie bereits durch das Heim mit allen notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
Definition & Zweck
Die Pflegebox dient dazu, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Sie beinhaltet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und im täglichen Pflegealltag benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Der Zweck der Pflegebox ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, die Hygiene zu verbessern und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025) gemäß § 40 SGB XI. Durch die monatliche Zusendung der Pflegebox direkt nach Hause wird der Alltag pflegender Angehöriger erheblich entlastet.
Gesetzliche Basis & Anspruch
Grundlage für den Anspruch auf eine Pflegebox bildet das Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI). Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden, einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch umfasst einen monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025), der von der Pflegekasse übernommen wird. Stationäre Pflegeheimbewohner haben in der Regel keinen Anspruch, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch das Heim sichergestellt wird.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
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Inhalt
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Hygieneartikel wie Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken. Diese Artikel sind unerlässlich, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Des Weiteren können Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten sein, die zusätzlichen Schutz bieten und die Reinigung erleichtern. Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter auch die Möglichkeit bieten, die Box individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
Hygiene & Schutzartikel
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Hygiene- und Schutzartikeln, die speziell darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Infektionen zu schützen. Zu den typischen Artikeln gehören Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken (medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken), Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese Artikel tragen dazu bei, eine saubere und hygienische Umgebung zu schaffen, das Infektionsrisiko zu minimieren und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Weitere Hilfsmittel
Neben den gängigen Hygiene- und Schutzartikeln wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken können auch andere Hilfsmittel in der Pflegebox enthalten sein. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, die bei Inkontinenz eine große Hilfe sind, oder spezielle Reinigungs- und Desinfektionstücher für Flächen. Die genaue Zusammenstellung variiert je nach Anbieter und Bedarf des Pflegebedürftigen, wobei viele Anbieter flexible Lösungen anbieten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Beantragung
Um die Pflegebox zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden. Zudem muss die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Hierfür sind in der Regel ein Formular zur Kostenübernahme, die Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln sowie gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung notwendig. Es ist wichtig zu wissen, dass Pflegehilfsmittel nicht zwingend von einem Arzt verschrieben werden müssen. Bei Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Voraussetzungen
Um eine Pflegebox zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Familie, einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden. Es ist zudem erforderlich, dass die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Bewohner von stationären Pflegeheimen haben in der Regel keinen Anspruch, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln dort bereits gewährleistet ist.
Antragstellung & Genehmigung
Um die Pflegebox zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Das Verfahren umfasst in der Regel das Ausfüllen eines Antragsformulars, in dem die benötigten Pflegehilfsmittel aufgelistet werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen diesen Schritt, um den Prozess für die Angehörigen zu vereinfachen. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox in regelmäßigen Abständen, meist monatlich, direkt nach Hause geliefert. Bei Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) hinzuzuziehen.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Kosten & Finanzierung
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen (§ 40 SGB XI). Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, die zu Hause, in einer WG oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse. Alternativ können die Hilfsmittel auch selbst beschafft und die Kosten im Rahmen des Höchstbetrages erstattet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse bestimmte Anforderungen an die Qualität und Preisgestaltung der erstattungsfähigen Produkte stellt.
Kostenübernahme bis 42 Euro
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wobei die Hilfsmittel nicht grundsätzlich „gratis“ sind, aber für den Betroffenen kostenlos, wenn die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert und soll die häusliche Pflege unterstützen.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Die Abrechnung der Pflegebox und der darin enthaltenen Pflegehilfsmittel erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der zuständigen Pflegekasse. Viele zugelassene Online-Anbieter haben Verträge mit den Pflegekassen und übernehmen die gesamte Abwicklung. Das bedeutet, dass Sie als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger sich nicht um die Formalitäten kümmern müssen. Der Anbieter stellt den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und rechnet die Kosten für die Pflegebox direkt mit dieser ab. Sofern die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind, erhalten Sie die Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause geliefert.
Vorteile
Die Pflegebox bietet eine Reihe von Vorteilen, die sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen zugutekommen. Sie unterstützt die häusliche Pflege, indem sie sicherstellt, dass die notwendigen Hygiene- und Schutzartikel stets verfügbar sind. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung der Angehörigen, da der regelmäßige Einkauf dieser Produkte entfällt. Zudem trägt die Pflegebox zur Verbesserung der Hygiene bei, was das Risiko von Infektionen reduziert und somit die Gesundheit aller Beteiligten schützt.
Unterstützung der Pflege
Die Pflegebox stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar. Sie beinhaltet essenzielle Hygiene- und Schutzartikel, die im Pflegealltag benötigt werden, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Durch die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause wird der Alltag der Pflegenden erheblich erleichtert, da sie sich nicht mehr selbst um die Beschaffung dieser Artikel kümmern müssen. Dies spart Zeit und reduziert Stress, sodass sich die Angehörigen besser auf die eigentliche Pflege konzentrieren können.
Entlastung Angehöriger
Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist oft eine große Herausforderung. Eine Pflegebox kann hier eine wertvolle Unterstützung bieten, indem sie den Alltag pflegender Angehöriger erheblich entlastet. Durch die monatliche Lieferung von wichtigen Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen direkt nach Hause, wird der Aufwand für die Beschaffung dieser Produkte reduziert. Dies spart Zeit und ermöglicht es den Pflegenden, sich stärker auf die eigentliche Betreuung und das Wohlbefinden ihrer Angehörigen zu konzentrieren. Die regelmäßige Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln trägt dazu bei, den Pflegealltag besser zu strukturieren und die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Verbesserung der Hygiene
Die regelmäßige und korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Schutzschürzen spielt eine entscheidende Rolle bei der Minimierung des Infektionsrisikos sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekraft. Bettschutzeinlagen tragen dazu bei, die Hygiene im Bett zu verbessern und das Risiko von Hautirritationen durch Feuchtigkeit zu reduzieren. Die Pflegebox ermöglicht es, diese wichtigen Hygieneartikel regelmäßig und kostenfrei zu beziehen, was besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr eine große Unterstützung darstellt. Durch die einfache Verfügbarkeit dieser Hilfsmittel wird die Einhaltung hoher Hygienestandards im Pflegealltag deutlich erleichtert.
Anbieter & Auswahl
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen gibt es einige Kriterien, die berücksichtigt werden sollten. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter von den Pflegekassen zugelassen ist und direkt mit diesen abrechnen kann. Dies erleichtert den Beantragungsprozess erheblich. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine qualifizierte Beratung anbietet, um sicherzustellen, dass die Pflegebox individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist. Viele Anbieter offerieren vorgefertigte Boxen, aber eine individuelle Zusammenstellung nach Bedarf ist ideal. Vergleichen Sie die angebotenen Produkte und deren Qualität, um sicherzustellen, dass Sie hochwertige Hilfsmittel erhalten. Auch die Flexibilität des Anbieters bezüglich der Anpassung der Box und der Möglichkeit, die Lieferung zu pausieren, sollte in die Entscheidung einfließen. Lesen Sie Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte, um einen Eindruck von der Zuverlässigkeit und dem Service des Anbieters zu bekommen.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl einer Pflegebox sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht. Zunächst ist es wichtig, auf die Qualität der enthaltenen Produkte zu achten. Hochwertige Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung gewährleisten, dass die Pflegehilfsmittel ihren Zweck erfüllen und die Hygiene im Pflegealltag verbessern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, die Pflegebox individuell zusammenzustellen. Nicht jeder Pflegebedürftige hat die gleichen Bedürfnisse, daher sollte die Option bestehen, die enthaltenen Produkte an die spezifische Pflegesituation anzupassen. Auch die Flexibilität des Anbieters spielt eine Rolle. Ein guter Anbieter ermöglicht es, die Zusammenstellung der Pflegebox monatlich zu ändern oder die Lieferung bei Bedarf zu pausieren. Schließlich sollte auch der Preis transparent und fair sein. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, jedoch ist es ratsam, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Vergleich von Pflegeboxen
Bei der Auswahl einer Pflegebox sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass die Box die tatsächlich benötigten Produkte enthält. Viele Anbieter offerieren vordefinierte Boxen, aber nicht immer passen diese zum individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Flexibilität des Anbieters. Kann die Zusammenstellung der Box monatlich angepasst werden? Werden die Produkte regelmäßig und zuverlässig geliefert? Auch der Preis spielt eine Rolle. Es sollte geprüft werden, ob der Anbieter die Kosten für die Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse abrechnet und ob versteckte Kosten entstehen könnten. Nicht zuletzt ist auch die Qualität der Produkte entscheidend. Es sollten hochwertige und geprüfte Produkte enthalten sein, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Rechtliches & FAQ
Im Folgenden werden häufige Fragen zum Thema Pflegebox und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten beantwortet. Kann der Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel abgelehnt werden? Was sind die Auswirkungen auf das Pflegegeld? Diese und weitere Fragen sollen hier geklärt werden, um Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der Pflegebox zu gewährleisten. Auch Informationen zu Änderungen im Pflegehilfsmittelverzeichnis und den Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln werden hier behandelt.
Ablehnung & Änderungen
Es kann vorkommen, dass ein Antrag auf die Pflegebox abgelehnt wird, insbesondere bei einem niedrigen Pflegegrad. In diesem Fall ist es ratsam, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) hinzuzuziehen, da der Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereits bei der Begutachtung festgestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verträge der Pflegekassen mit Sanitätshäusern und Apotheken geändert haben. Die Initiative zur Kontaktaufnahme muss nun vom Versicherten ausgehen, und es muss eine Beratung durch geschulte Fachkräfte erfolgen, bevor die Pflegehilfsmittel beantragt werden.
Auswirkungen auf Pflegegeld
Die Inanspruchnahme der Pflegebox und der darin enthaltenen Pflegehilfsmittel hat grundsätzlich keine direkten Auswirkungen auf das Pflegegeld. Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, die Kosten zu decken, die durch dieprivate Pflege entstehen. Da die Kosten für die Pflegebox separat von der Pflegekasse übernommen werden und nicht vom Pflegegeld abgezogen werden, bleibt die Höhe des Pflegegeldes unberührt.