Die Pflegegrade in Deutschland dienen dazu, pflegebedürftige Menschen anhand ihrer Einschränkungen im Alltag einzustufen.
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Pflegegrad 3 wird Personen mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ zugeordnet, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Diese Einstufung kann sowohl bei der erstmaligen Beantragung als auch durch Hoch- oder Herabstufung erfolgen, oft infolge einer schweren Erkrankung oder einer deutlichen Verschlechterung des Zustands bei Pflegegrad 2. Für die Beurteilung ist das Ergebnis des neuen Begutachtungsassessments entscheidend, durchgeführt von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche und die Kompetenzen des Betroffenen in den Blick genommen, wobei die Gewichtung der einzelnen Bereiche variiert. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten ist erforderlich, um Pflegegrad 3 zu erhalten, was den Anspruch auf entsprechende Sach- und Geldleistungen begründet.
Definition Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass die Betroffenen in vielen Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind, jedoch nicht in dem Maße wie bei höheren Pflegegraden. Die Beeinträchtigungen müssen zudem voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und ihnen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung, um den Grad der Beeinträchtigung festzustellen. Der MDK bewertet verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 muss die gewichtete Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegen.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf vielfältige Leistungen, um ihren Pflegebedarf zu decken. Dazu gehören sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt 545 Euro monatlich und wird an pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen ausgezahlt. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich in Anspruch genommen werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Zudem besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der flexibel für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden kann. Auch für Pflegehilfsmittel stehen monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten.
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Überblick über die Leistungen
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihren Alltag erleichtern können. Dazu gehören:
- Geldleistungen (Pflegegeld): Wenn Sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld.
- Sachleistungen (ambulante Pflegedienste): Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes können Sie Pflegesachleistungen nutzen, wobei die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
- Pflegehilfsmittel: Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen.
Diese Leistungen können kombiniert werden, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Im folgenden werden die einzelnen Leistungen im Detail erläutert.
Geldleistungen (Pflegegeld)
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt monatlich 545 Euro. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen. Es ist als finanzielle Unterstützung für die Organisation der häuslichen Pflege gedacht. Viele Pflegebedürftige geben diesen Betrag an ihre pflegenden Angehörigen weiter, um deren Aufwand zu entschädigen. Das Pflegegeld kann aber auch für andere Formen der Unterstützung verwendet werden, ohne dass ein Nachweis gegenüber der Pflegekasse erforderlich ist.
Sachleistungen (ambulante Pflegedienste)
Mit Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen. Diese werden von einem ambulanten Pflegedienst erbracht, der die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause versorgt. Die Kosten für diese Leistungen werden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.363 Euro von der Pflegekasse übernommen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag anteilig als Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind wesentliche Instrumente, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu verbessern. Diese Hilfsmittel umfassen unter anderem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Sie tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, wobei die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Die Hilfsmittel können entweder über einen Versand-Anbieter, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus bezogen oder selbst gekauft und die Kosten erstattet werden.
Pflegehilfsmittel im Detail
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Hygiene gewährleisten. Dazu gehören Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz/FFP2-Masken und Schutzbekleidung/Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, das Infektionsrisiko zu minimieren und eine hygienische Umgebung für den Pflegebedürftigen zu schaffen.
Händedesinfektionsmittel sind wichtig, um Keime und Erreger auf der Haut abzutöten und somit das Infektionsrisiko zu reduzieren. Flächendesinfektionsmittel werden verwendet, um Oberflächen von Gegenständen und Fußböden zu reinigen und von Keimen zu befreien. Bettschutzeinlagen schützen das Bett vor Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten, während Einmalhandschuhe und Schutzbekleidung/Schutzschürzen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor der Übertragung von Krankheitserregern schützen. Mundschutz und FFP2-Masken sind besonders wichtig, um die Atemwege vor Tröpfcheninfektionen zu schützen.
Händedesinfektionsmittel
Für die persönliche Hygiene und den Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegekraft ist ein Händedesinfektionsmittel unerlässlich. Es reduziert die Anzahl von Keimen und Bakterien auf den Händen und minimiert so das Risiko von Infektionen. Im Rahmen der Pflegebox für Pflegegrad 3 können Sie Händedesinfektionsmittel in verschiedenen Ausführungen wählen, beispielsweise als Flüssigkeit oder Gel. Es ist wichtig, ein Produkt zu wählen, das gut verträglich ist und effektiv wirkt, um eine optimale Hygiene zu gewährleisten.
Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel sind unerlässlich, um Keime und Krankheitserreger auf Oberflächen abzutöten und somit das Infektionsrisiko zu minimieren. Sie werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, wie z.B. im Sanitärbereich, in der Küche oder auf Möbeln. Besonders wichtig ist die regelmäßige Desinfektion von Flächen, mit denen Pflegebedürftige häufig in Kontakt kommen. Flächendesesinfektionsmittel sind sowohl als gebrauchsfertige Sprays als auch als Konzentrate erhältlich, die vor der Anwendung verdünnt werden müssen. Bei der Anwendung ist darauf zu achten, dass die Oberflächen vollständig benetzt werden und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit eingehalten wird. Nach der Desinfektion sollten die Flächen gründlich abgetrocknet oder abgespült werden, um Rückstände zu entfernen.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind eine wichtige Ergänzung für die häusliche Pflege bei Pflegegrad 3. Sie dienen dazu, die Matratze und das Bettzeug vor Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten zu schützen, was besonders bei Inkontinenz oder starkem Schwitzen von Bedeutung ist. Diese Einlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen, sowohl zum einmaligen Gebrauch als auch waschbare Varianten. Einweg-Bettschutzeinlagen sind praktisch für den kurzfristigen Einsatz und bieten eine hygienische Lösung, während wiederverwendbare Einlagen umweltfreundlicher sind und sich für den langfristigen Gebrauch eignen. Die Verwendung von Bettschutzeinlagen trägt dazu bei, den Pflegeaufwand zu reduzieren und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhöhen, indem sie für ein sauberes und trockenes Bett sorgen.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox für Pflegegrad 3, da sie sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Keimen und Verunreinigungen schützen. Sie sind besonders nützlich bei Tätigkeiten wie der Körperpflege, dem Wechseln von Inkontinenzprodukten oder der Wundversorgung. Einmalhandschuhe sind in verschiedenen Materialien wie Vinyl, Nitril und Latex erhältlich, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Hautverträglichkeiten gerecht zu werden. Sie tragen dazu bei, die Hygiene aufrechtzuerhalten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Mundschutz/FFP2-Masken
Zum Schutz vor Infektionen sind Mundschutz und FFP2-Masken wichtige Bestandteile der Pflegebox bei Pflegegrad 3. Ein Mundschutz, auch als medizinische Gesichtsmaske bekannt, reduziert die Verbreitung von Keimen und schützt das Umfeld vor Tröpfcheninfektionen. FFP2-Masken bieten darüber hinaus einen höheren Schutz, da sie sowohl den Träger als auch die Umgebung vor Viren und Aerosolen schützen. Besonders in Zeiten erhöhten Infektionsrisikos oder bei Erkältungen sind diese Masken unverzichtbar, um die Gesundheit von Pflegebedürftigen und Pflegenden zu gewährleisten.
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Schutzbekleidung/Schutzschürzen
Einwegschürzen aus transparentem Kunststoff schützen die Pflegeperson vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend und sollten nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Schutzschürzen sind beispielsweise bei der Körperwäsche oder beim Wechseln der Bettwäsche einer inkontinenten Person sinnvoll, um die Kleidung der Pflegekraft sauber zu halten und die Übertragung von Keimen zu minimieren.
Beantragung und Verrechnung
Die meisten Versicherungsleistungen werden bis zum maximal übernommenen Betrag direkt zwischen der Pflegeversicherung und dem Anbieter der Pflege- oder Serviceleistung verrechnet. Dies erleichtert den Aufwand für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wobei eventuell Zusatzkosten entstehen können. Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause wird als Barüberweisung auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Die Verwendung des Geldes ist freigestellt und muss nicht durch Belege nachgewiesen werden. Oftmals wird es zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen verwendet. Des Weiteren sind Pflegehilfsmittel für zu Hause Gepflegte eine Erstattungsleistung. Bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen monatlich bis zu 42 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zu.
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Direkte Verrechnung
Die meisten Versicherungsleistungen werden bis zum maximal übernommenen Betrag direkt zwischen der Pflegeversicherung und dem Anbieter der Pflege- oder Serviceleistung verrechnet. Dies erleichtert den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag, wobei eventuelle Zusatzkosten entstehen können. Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause wird als Barüberweisung auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, ohne dass eine Rechtfertigung durch Belege erforderlich ist. Es dient oft dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen. Pflegehilfsmittel für zu Hause Gepflegte sind eine Erstattungsleistung, wobei Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 monatlich bis zu 42 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Schutzkittel, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel erhalten können. Die Quittungen können bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Barüberweisung (Pflegegeld)
Wird das Pflegegeld als Barüberweisung ausgezahlt, landet der Betrag direkt auf dem Konto des Pflegebedürftigen. Dieser kann dann frei über das Geld verfügen, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen. Oftmals wird es genutzt, um pflegende Angehörige für ihre Unterstützung zu entlohnen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, mit diesem Geld weitere Hilfen zu finanzieren, ohne dies gegenüber der Pflegekasse nachweisen zu müssen.
Erstattungsleistungen (Pflegehilfsmittel)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf die Erstattung von Kosten für Pflegehilfsmittel. Diese Erstattung erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse. Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse in der Regel nur die Kosten für solche Pflegehilfsmittel erstattet, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind und die von einem zugelassenen Anbieter bezogen wurden. Die Abrechnung kann entweder direkt mit der Pflegekasse erfolgen oder durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse.
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Weitere Leistungen
Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu zählen insbesondere die Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige. Die Pflegeberatung hilft Ihnen, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die passenden Angebote für Ihre individuelle Situation zu finden. Pflegekurse vermitteln Angehörigen das notwendige Wissen und praktische Fähigkeiten, um die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten.
Pflegeberatung
Ein wichtiger Aspekt der Versorgung von Pflegebedürftigen ist die Pflegeberatung. Direkt nach der Antragsstellung auf einen Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Beratung durch einen Pflegeberater der zuständigen Pflegeversicherung. Kann diese Beratung nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgen, wird ein Beratungsgutschein ausgestellt, der bei einer unabhängigen Beratungsstelle eingelöst werden kann. Menschen mit Pflegegrad 3, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind zudem verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung nachzuweisen, um den Anspruch auf das Pflegegeld nicht zu gefährden. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse an. In diesen Kursen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praktisches Wissen rund um die Pflege, wertvolle Tipps und Informationen. Zudem bieten sie eine gute Gelegenheit, sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen. Oftmals werden diese Kurse von ambulanten Pflegediensten, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder anderen Bildungseinrichtungen angeboten.
Fazit
Im Fazit lässt sich festhalten, dass der Pflegegrad 3 eine wichtige Stufe der Unterstützung für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen darstellt. Er ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl von Leistungen, die den Pflegealltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern können. Es ist entscheidend, sich umfassend über die verschiedenen Aspekte des Pflegegrads 3 zu informieren, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten. Von der Beantragung über die Leistungen bis hin zur Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel – eine gute Vorbereitung und Kenntnis der eigenen Rechte sind der Schlüssel zu einer optimalen Versorgung im Pflegefall.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Der Pflegegrad 3 stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar, die jedoch durch verschiedene Unterstützungsangebote kompensiert werden kann. Neben dem monatlichen Pflegegeld von 545 Euro und Pflegesachleistungen von bis zu 1.363 Euro, besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe eingesetzt werden kann. Auch für notwendige Wohnraumanpassungen, den Umzug in eine Wohngruppe oder die Anschaffung eines Hausnotrufsystems können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegebox mit wichtigen Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken im Wert von bis zu 42 Euro monatlich zu beziehen, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.
Unterstützung im Pflegealltag
Die Unterstützung im Pflegealltag ist vielfältig und zielt darauf ab, sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten. Neben den finanziellen Leistungen und Sachleistungen, die mit Pflegegrad 3 einhergehen, spielen auch praktische Hilfsmittel eine entscheidende Rolle. Diese Hilfsmittel reichen von technischen Geräten wie Pflegebetten bis hin zu Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln. Die Auswahl der passenden Unterstützung kann den Pflegealltag erheblich erleichtern und dazu beitragen, die Lebensqualität aller Beteiligten zu verbessern. Es ist wichtig, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die individuell passenden Lösungen zu finden.
## Pflegebox Pflegegrad 3: Was Sie wissen müssen und wie sie hilft Sie oder ein Angehöriger haben den Pflegegrad 3? Das ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung zu erhalten. Ein Baustein dieser Unterstützung kann die **Pflegebox Pflegegrad 3** sein. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was eine Pflegebox ist, welche Produkte sie enthält, wie Sie sie beantragen können und warum sie eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege darstellt. ## Was ist eine Pflegebox Pflegegrad 3? Eine **Pflegebox Pflegegrad 3** ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit diesem Pflegegrad zugeschnitten sind. Sie enthält Produkte, die zur Hygiene, Desinfektion und zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegenden beitragen. Der große Vorteil: Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. ## Welche Produkte sind typischerweise in einer Pflegebox Pflegegrad 3 enthalten? Der genaue Inhalt einer **Pflegebox Pflegegrad 3** kann variieren, aber typischerweise finden sich folgende Produkte: * **Einmalhandschuhe:** Zum Schutz der Hände bei der Pflege. * **Mundschutz:** Zum Schutz vor Keimen und Infektionen. * **Flächendesinfektionsmittel:** Zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen. * **Händedesinfektionsmittel:** Für die schnelle und effektive Händedesinfektion. * **Saugfähige Bettschutzeinlagen:** Zum Schutz der Matratze vor Verunreinigungen. * **Schutzschürzen:** Zum Schutz der Kleidung von Pflegenden. Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege und tragen dazu bei, die Hygienestandards einzuhalten. Je nach Anbieter der **Pflegebox Pflegegrad 3** können auch weitere Produkte wie zum Beispiel Inkontinenzmaterialien enthalten sein. ## Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bei Pflegegrad 3? Anspruch auf eine **Pflegebox Pflegegrad 3** haben alle Personen, die: * Einen Pflegegrad (1 bis 5) haben * Zu Hause gepflegt werden, entweder von Angehörigen oder einem Pflegedienst. Es ist egal, ob Sie allein leben oder mit Ihrer Familie. Entscheidend ist, dass Sie zu Hause gepflegt werden. ## Wie beantrage ich eine Pflegebox Pflegegrad 3? Die Beantragung einer **Pflegebox Pflegegrad 3** ist unkompliziert. So gehen Sie vor: * **Anbieter auswählen:** Vergleichen Sie verschiedene Anbieter von Pflegeboxen. Achten Sie auf den Inhalt der Box, die Kosten (die in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden) und die Lieferbedingungen. * **Antrag stellen:** Füllen Sie das Antragsformular des ausgewählten Anbieters aus. In der Regel benötigen Sie dafür Ihre Pflegekassennummer. * **Genehmigung abwarten:** Der Anbieter kümmert sich um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse. * **Monatliche Lieferung:** Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre **Pflegebox Pflegegrad 3** monatlich direkt nach Hause geliefert. Viele Anbieter bieten eine kostenlose Beratung an und helfen Ihnen bei der Antragstellung. ## Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die **Pflegebox Pflegegrad 3** im Rahmen des monatlichen Budgets für Pflegehilfsmittel. Dieses Budget beträgt bis zu 40 Euro pro Monat. Die meisten Anbieter von Pflegeboxen bieten Boxen an, die genau in diesen Kostenrahmen passen, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. ## Warum ist eine Pflegebox Pflegegrad 3 sinnvoll? Eine **Pflegebox Pflegegrad 3** bietet viele Vorteile: * **Zeitersparnis:** Sie müssen die benötigten Pflegehilfsmittel nicht selbst besorgen. * **Hygienestandards:** Sie haben immer die notwendigen Produkte zur Hand, um die Hygiene zu gewährleisten. * **Kostenersparnis:** Die Kosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. * **Entlastung der Pflegenden:** Die Pflege wird durch die Hilfsmittel erleichtert. * **Sicherheit:** Der Schutz vor Infektionen wird erhöht. Kurz gesagt: Eine **Pflegebox Pflegegrad 3** ist eine sinnvolle Unterstützung für alle, die pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden. Sie trägt dazu bei, die Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. ## Fazit Die **Pflegebox Pflegegrad 3** ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die notwendigen Pflegehilfsmittel zu erhalten. Informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter und beantragen Sie noch heute Ihre persönliche Pflegebox!