Mit Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Diese Box enthält wichtige Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sodass sie für die Betroffenen kostenfrei ist.
Grundlagen
Der Pflegegrad 4 wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten zuerkannt. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, muss der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) im Rahmen einer Begutachtung zwischen 70 und 90 Punkte vergeben. Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfassende Leistungen, wie beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für die vollstationäre Pflege. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen so weit wie möglich zu fördern und ihnen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Definition Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 wird Personen zugeordnet, die unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten leiden. Dies bedeutet, dass Betroffene in nahezu allen Bereichen ihres täglichen Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Die Einstufung in diesen Pflegegrad setzt voraus, dass diese Beeinträchtigungen bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen werden (§ 15 SGB XI). Im Fokus der Begutachtung steht dabei nicht der zeitliche Aufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit, der bei den Betroffenen noch vorhanden ist.
Voraussetzungen für die Pflegebox
Um die Pflegebox beanspruchen zu können, muss zunächst ein Pflegegrad vorliegen. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere zugelassene Gutachter festgestellt. Für den Erhalt einer Pflegebox ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Zudem muss die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Leistungen mit Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 werden monatliche Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und der Wohngruppenzuschlag gewährt. Das Pflegegeld beträgt 728 Euro monatlich und wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es meist an pflegende Angehörige weitergibt. Pflegesachleistungen können bis zu 1.693 Euro monatlich betragen und dienen der Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes. Der Entlastungsbetrag liegt bei 125 Euro monatlich und kann für Leistungen zur Erleichterung des Alltags eingesetzt werden. Zudem gibt es Zuschüsse zum Hausnotruf und bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Bei Wohnen in einer Pflege-WG wird ein Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich gezahlt.
Monatliche Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen)
Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf monatliche Leistungen, die entweder als Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt oder als Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Das Pflegegeld beträgt 728 Euro monatlich und steht zur freien Verfügung, wird aber oft an pflegende Angehörige weitergegeben. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.693 Euro monatlich für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden. Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren, wenn nicht der gesamte Betrag für den ambulanten Pflegedienst ausgeschöpft wird. Zusätzlich besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der für verschiedene Leistungen zur Entlastung des Pflegebedürftigen oder der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden kann.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
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Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege bei Pflegegrad 4 erfordert eine gut organisierte Umgebung, um den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Neben den finanziellen Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die zur Verfügung stehen, ist es wichtig, das Wohnumfeld optimal anzupassen. Dazu gehört beispielsweise die Schaffung eines barrierefreien Badezimmers oder der Einsatz von Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Rollstuhl. Eine wohnliche und sichere Umgebung fördert das Wohlbefinden und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Auch die soziale Interaktion sollte nicht zu kurz kommen, um einer Isolation entgegenzuwirken. Dies kann durch Besuche von Freunden und Familie oder die Teilnahme an sozialen Aktivitäten in der Gemeinde gefördert werden.
Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Zu den typischen Inhalten gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Mundschutzmasken und FFP2-Masken zum Schutz vor Infektionen, sowie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen, um die Umgebung sauber zu halten. Diese Artikel tragen dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und eine hygienische Umgebung für den Pflegebedürftigen zu schaffen. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter die Möglichkeit bieten, die Box individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Zu den gängigsten Arten von Pflegehilfsmitteln gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die eine hygienische Umgebung gewährleisten. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen und Infektionen. Bettschutzeinlagen sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder zur Abdeckung von Wunden, während Mundschutz und FFP2-Masken das Risiko der Übertragung von Atemwegserkrankungen minimieren. Schutzschürzen schützen die Kleidung der Pflegekraft vor Verunreinigungen und erleichtern somit die tägliche Pflege.
Desinfektion und Schutz
Zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zum Schutz vor Infektionen sind Desinfektionsmittel und Schutzkleidung unverzichtbar. Dies umfasst Händedesinfektionsmittel zur Abtötung von Keimen, Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung von Oberflächen, sowie Einmalhandschuhe und Schutzschürzen zum Schutz von Pflegekraft und Patient. Auch Mundschutzmasken, inklusive FFP2-Masken, sind wichtig, um die Übertragung von Atemwegserkrankungen zu minimieren. Diese Produkte tragen dazu bei, eine sichere und hygienische Umgebung für die Pflege zu gewährleisten.
Hygieneartikel
Zur Kategorie der Hygieneartikel in der Pflegebox für Pflegegrad 4 gehören in erster Linie Produkte, die dazu dienen, die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu minimieren und somit sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft zu schützen. Dazu zählen beispielsweise Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken. Diese Artikel sind essenziell, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Desinfektionsmittel gibt es sowohl für die Hände als auch für Oberflächen, um eine umfassende Hygiene zu gewährleisten.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Kosten und Abrechnung
Die Kosten für die Pflegebox und die darin enthaltenen Pflegehilfsmittel werden in der Regel direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Dies bedeutet, dass Sie sich als pflegebedürftige Person oder als deren Angehöriger nicht um die Abrechnung kümmern müssen. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten diesen Service an, um den Bestellprozess so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Pflegekasse übernimmt gemäß § 40 SGB XI die Kosten für diese Verbrauchsmaterialien bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Es ist auch möglich, das Pflegegeld für die Finanzierung der Pflegebox zu verwenden. Da das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, kann dieser selbst entscheiden, wie er das Geld einsetzt.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Viele Leistungen der Pflegeversicherung, ob monatlich oder einmalig, werden direkt zwischen dem Leistungserbringer (z.B. Pflegedienst) und der Pflegeversicherung abgerechnet, um den Pflegebedürftigen zu entlasten. Ein monatlich wiederkehrender Leistungsposten sind die bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse erstattet nach Einreichung der Belege die Auslagen bis zu diesem Betrag. Die PflegeBox bietet einen bequemen Service, bei dem die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einfach bestellt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Das Pflegegeld hingegen wird monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen und kann nach dessen Ermessen verwendet werden, oft als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige.
Verwendung des Pflegegeldes für die Pflegebox
Das Pflegegeld, das Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten, kann auch für den Bezug einer Pflegebox verwendet werden. Da das Pflegegeld zur freien Verfügung steht, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen selbst entscheiden, ob sie es für die Finanzierung der Pflegebox einsetzen möchten. Dies ist besonders sinnvoll, um die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel zu decken und die häusliche Pflege zu erleichtern.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zu den genannten finanziellen Unterstützungen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf weitere Leistungen. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Pflegeberatung, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung auf einen Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Diese Beratung hilft, die bestmögliche Versorgung zu organisieren und individuelle Fragen zu klären. Außerdem gibt es spezielle Pflegekurse für Angehörige, die das notwendige Wissen vermitteln, um die Pflege zu Hause sicherzustellen und die eigenen Fähigkeiten zu erweitern.
Pflegeberatung und Kurse für Angehörige
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Diese Beratung steht Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung auf einen Pflegegrad zu. Die Pflegeversicherung entscheidet, ob sie Ihnen eine Beratung durch einen persönlichen Pflegeberater anbietet. Wenn dies kurzfristig nicht möglich ist, erhalten Sie einen Gutschein für eine Pflegeberatung bei einer externen, neutralen Beratungseinrichtung. Ergänzend dazu bieten die Pflegeversicherungen spezielle Pflegekurse für Angehörige an, in denen sie lernen, wie sie die Pflegebedürftigen optimal versorgen können. Diese Kurse vermitteln nicht nur praktisches Wissen, sondern bieten auch die Möglichkeit zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.
Anbieterwahl und Bestellprozess
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Qualität der angebotenen Produkte. Achten Sie darauf, dass die Pflegehilfsmittel den notwendigen Standards entsprechen und für den jeweiligen Bedarf geeignet sind. Auch die Flexibilität bei der Zusammenstellung der Box ist ein entscheidender Faktor. Können Sie die Produkte individuell auswählen und anpassen oder sind Sie auf vordefinierte Inhalte beschränkt? Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bestellprozess selbst. Ist die Bestellung einfach und unkompliziert online möglich oder müssen Sie umständliche Formulare ausfüllen? Informieren Sie sich auch über die Lieferbedingungen. Wie schnell erfolgt die Lieferung und fallen Versandkosten an? Einige Anbieter übernehmen sogar die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, was Ihnen zusätzlichen Aufwand erspart.
Auswahlkriterien für Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Produktqualität. Achten Sie darauf, dass die angebotenen Pflegehilfsmittel den gängigen Qualitätsstandards entsprechen und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sind. Des Weiteren spielt der Bestellprozess eine Rolle. Ein einfacher und unkomplizierter Bestellvorgang sowie flexible Anpassungsmöglichkeiten der Pflegebox erleichtern die monatliche Zusammenstellung erheblich. Auch die Möglichkeit einer direkten Abrechnung mit der Pflegekasse kann den administrativen Aufwand reduzieren. Nicht zuletzt ist ein guter Kundenservice von Bedeutung, der bei Fragen und Problemen schnell und kompetent weiterhilft.
Bestellprozess und Lieferung
Die Bestellung einer Pflegebox und deren Lieferung sind unkomplizierte Prozesse, die darauf abzielen, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten. Zunächst wählt man einen passenden Anbieter aus, der eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Box anbietet. Viele Anbieter ermöglichen eine flexible Zusammenstellung der Inhalte, sodass die Box wirklich nur die benötigten Produkte enthält. Anschließend erfolgt die Online- oder telefonische Bestellung, bei der die relevanten Daten wie Name, Adresse und Pflegegrad angegeben werden. Ein wichtiger Schritt ist die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt und rechnen direkt mit der Kasse ab, was den Aufwand für die Kunden minimiert. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox in regelmäßigen Abständen versandkostenfrei nach Hause geliefert. Die Lieferzeiten variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen wenigen Tagen und einer Woche. Einige Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, den Liefertermin individuell anzupassen. Zudem ist es in der Regel möglich, die Zusammenstellung der Box monatlich zu ändern, um den sich ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pflegebox und dem Pflegegrad 4:
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bei Pflegegrad 4?
Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf eine Pflegebox, sofern sie zu Hause gepflegt werden. Der Anspruch auf die Pflegebox ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert.
Wie erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse?
Die Kosten für die Pflegebox werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Pflegegrad 4 eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person bedeutet. Betroffene haben Anspruch auf umfassende Leistungen, die sowohl finanzielle Unterstützung als auch praktische Hilfen im Alltag umfassen. Es ist wichtig, alle zur Verfügung stehenden Leistungen zu nutzen und sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung und Lebensqualität zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit Pflegeberatern, ambulanten Diensten und Selbsthilfegruppen kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein.