Ein Pflegepaket stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ihre Angehörigen dar.
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Es beinhaltet eine Sammlung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Dazu gehören unter anderem Hygieneartikel wie Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Flächendesinfektionsmittel. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
I. Grundlagen
Im Kontext von Gesundheit und Altenpflege bezieht sich der Begriff „Pflegepaket“ auf verschiedene Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel, die darauf abzielen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Diese Pakete können sowohl materielle als auch immaterielle Leistungen umfassen. Materielle Pflegepakete beinhalten oft eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die den täglichen Bedarf decken, wie beispielsweise Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Immaterielle Pflegepakete hingegen können Beratungsleistungen, Schulungen für pflegende Angehörige oder die Vermittlung von Betreuungsdiensten umfassen. Ziel ist es, eine umfassende Versorgung sicherzustellen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Definition und Anspruch
Das Pflegepaket, oft auch als Pflegehilfsmittelpaket bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 und höher. Es dient dazu, den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu erleichtern. Anspruch auf ein solches Paket haben Pflegebedürftige, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben und von einer privaten Person gepflegt werden. Der Anspruch ist im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI geregelt. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.
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Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für das Pflegepaket bildet das Sozialgesetzbuch (SGB). Das elfte Buch (SGB XI) regelt die soziale Pflegeversicherung und somit auch den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wobei ein monatlicher Höchstbetrag nicht überschritten werden darf.
II. Inhalte des Pflegepakets
Ein Pflegepaket ist eine umfassende Zusammenstellung von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Der genaue Inhalt kann variieren, aber typischerweise umfasst es eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln und Hygieneartikeln, die den täglichen Bedarf decken. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe zum Schutz bei pflegerischen Tätigkeiten, Desinfektionsmittel zur Gewährleistung der Hygiene, Mundschutz zur Vermeidung von Infektionen, sowie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen zum Schutz der Umgebung und der Kleidung. Die Zusammenstellung der Pflegepakete erfolgt oft unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Pflegebedürftigen, wobei auch auf die Qualität und Hautverträglichkeit der Produkte geachtet wird. Viele Anbieter ermöglichen es, die Inhalte der Pflegepakete flexibel anzupassen, um so den spezifischen Anforderungen der häuslichen Pflegesituation gerecht zu werden.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind vielfältig und zielen darauf ab, den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu erleichtern. Sie lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen, wobei ein wesentlicher Unterschied zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsprodukten besteht. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder Gehhilfen, die auf Rezept verschrieben und von der Krankenkasse bezuschusst werden können. Verbrauchsprodukte hingegen, zu denen unter anderem Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zählen, sind typische Bestandteile eines Pflegepakets. Diese Hilfsmittel sind für den täglichen Gebrauch bestimmt und tragen dazu bei, die Pflege zu Hause hygienischer und komfortabler zu gestalten.
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Hygieneartikel
Hygieneartikel sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Pflegepakets, da sie dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Dazu gehören unter anderem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Diese Artikel sind besonders wichtig für pflegende Angehörige, da sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich mit Infektionen anzustecken.
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Pflegepakets, da sie dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Sie sind sowohl für die zu pflegende Person als auch für die Pflegekraft von Bedeutung. Im Pflegealltag kommen Desinfektionsmittel zur Reinigung der Hände und von Oberflächen zum Einsatz. Sie schützen vor Infektionen und tragen so zu einer sicheren Umgebung bei. Die meisten Pflegepakete enthalten sowohl Händedesinfektionsmittel als auch Flächendesinfektionsmittel.
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Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung in der Pflege. Sie dienen dazu, die Hände der Pflegeperson vor Kontamination mit Keimen und Verschmutzungen zu schützen, beispielsweise bei der Versorgung von Inkontinenz oder bei der Wundversorgung. Die Handschuhe sind in verschiedenen Materialien wie Vinyl, Latex oder Nitril erhältlich, wobei Nitril eine gute Alternative für Latexallergiker darstellt. Sie sind in verschiedenen Größen verfügbar und sollten nach Gebrauch im Restmüll entsorgt werden, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
Mundschutz
Ein Mundschutz, oft auch als Gesichtsmaske bezeichnet, dient dazu, die Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfcheninfektion zu reduzieren. Er bedeckt Mund und Nase und hilft, sowohl den Träger als auch andere vor potenziell infektiösen Partikeln zu schützen. Im Rahmen des Pflegepakets können verschiedene Arten von Mundschutz enthalten sein, darunter einfache OP-Masken und FFP2-Masken. OP-Masken bieten einen grundlegenden Schutz und sind angenehm zu tragen, während FFP2-Masken eine höhere Filterleistung aufweisen und somit einen effektiveren Schutz bieten.
Schutzschürzen
Lange Schutzschürzen zum Umbinden sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Pflegebox. Sie schützen die Kleidung der Pflegeperson zuverlässig vor Nässe und Verschmutzungen. Gefertigt aus glatter Kunststofffolie, sind sie wasserfest und leicht abwaschbar. Nach dem Gebrauch können sie einfach entsorgt werden, was den Alltag in der häuslichen Pflege zusätzlich erleichtert.
III. Anspruch und Beantragung
Um ein Pflegepaket zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 Anspruch auf diese Leistung. Der Anspruch auf ein Pflegepaket ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Um das Pflegepaket zu beantragen, ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. In diesem Antrag muss der Bedarf an Pflegehilfsmitteln dargelegt werden. Es empfiehlt sich, vorab mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen, um sich über die genauen Modalitäten und erforderlichen Unterlagen zu informieren. Viele Anbieter von Pflegepaketen unterstützen zudem bei der Antragstellung und übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Voraussetzungen für den Erhalt
Um ein Pflegepaket bei Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf diese Leistung, sofern sie zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Wichtig ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Zudem muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, um die Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel zu beantragen.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Die Beantragung eines Pflegepakets bei der Pflegekasse ist ein unkomplizierter Prozess. Im ersten Schritt sollten Sie Ihren individuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln ermitteln. Eine Beratung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle kann hierbei sehr hilfreich sein. Anschließend stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Viele Anbieter von Pflegepaketen unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse. Es ist wichtig, dass Ihr Antrag alle relevanten Informationen zur pflegebedürftigen Person sowie eine Auflistung der benötigten Pflegehilfsmittel enthält. Nach Bewilligung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 42 Euro pro Monat.
IV. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für das Pflegepaket werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen lebt und von einer Privatperson gepflegt wird. Der monatliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel beträgt bis zu 42 Euro. Es ist kein Rezept vom Arzt erforderlich, jedoch muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegepaketen übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse, sodass der Kunde die benötigten Formulare lediglich ausfüllen und unterschreiben muss.
Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
Die Kosten für ein Pflegepaket werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Anspruch auf die Kostenübernahme haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von einer Privatperson gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist im § 40 SGB XI festgelegt. Um die Kostenübernahme zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegepaketen übernehmen diesen Schritt für Sie.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

V. Anbieter von Pflegepaketen
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete gibt es einige Kriterien zu beachten. Zunächst sollte man prüfen, welche Produkte im Paket enthalten sind und ob diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Einige Anbieter haben sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert, beispielsweise Inkontinenzprodukte oder spezielle Hautpflegeartikel. Auch die Flexibilität des Anbieters ist wichtig: Kann das Paket individuell zusammengestellt oder monatlich angepasst werden? Ein weiterer Aspekt ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse, was den administrativen Aufwand für die pflegenden Angehörigen reduziert. Nicht zuletzt spielt auch der Service eine Rolle: Ist der Anbieter gut erreichbar und bietet eine persönliche Beratung an?
Auswahlkriterien für Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine ausreichende Auswahl an Pflegehilfsmitteln bietet, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Produktgruppen, wie beispielsweise Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung, abgedeckt sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Qualität der Produkte. Es sollten ausschließlich hochwertige Markenprodukte angeboten werden, die den geltendenHygiene- und Sicherheitsstandards entsprechen. Auch die Flexibilität des Anbieters spielt eine Rolle. Kann das Pflegepaket monatlich individuell zusammengestellt oder angepasst werden? Ist es möglich, das Lieferintervall zu ändern oder das Paket bei Bedarf abzubestellen? Nicht zuletzt sollte auch der Kundenservice des Anbieters überzeugen. Bietet er eine persönliche Beratung an, um bei der Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel zu unterstützen? Kümmert sich der Anbieter um dieAbwicklung mit der Pflegekasse und die Kostenübernahme?
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VI. Vorteile und Nutzen
Die Nutzung eines Pflegepakets bietet zahlreiche Vorteile und ist für pflegende Angehörige eine grosse Unterstützung. Es ermöglicht eine deutliche Zeitersparnis, da die benötigten Produkte direkt nach Hause geliefert werden und somit der Gang zur Apotheke oder zum Sanitätshaus entfällt. Dies reduziert den Aufwand für Beschaffung und Beantragung erheblich. Zudem wird die häusliche Pflege durch die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln in Markenqualität erleichtert, was insbesondere bei der Versorgung von Inkontinenz von Bedeutung ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kostenersparnis, da Anspruchsberechtigte die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich kostenlos erhalten können. Die Möglichkeit, das Pflegepaket monatlich individuell zusammenzustellen, sorgt dafür, dass stets die passenden Produkte für die jeweiligen Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Durch die Nutzung eines Pflegepakets können sowohl pflegende Angehörige als auch die zu pflegenden Personen von einem höheren Mass an Hygiene und Sicherheit profitieren, was wiederum die Lebensqualität steigert.
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✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
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✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Unterstützung pflegender Angehöriger
Ein Pflegepaket kann eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige sein. Es enthält verschiedene Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die dazu beitragen, die Pflege zu Hause sicherer und hygienischer zu gestalten. Diese Hilfsmittel sind nicht nur für den Pflegebedürftigen von Vorteil, sondern auch für die pflegende Person, da sie das Risiko von Infektionen reduzieren und den Pflegealltag erleichtern.
Verbesserung der Hygiene und Sicherheit
Ein wichtiger Aspekt des Pflegepakets ist die Verbesserung der Hygiene und Sicherheit sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen. Durch die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Mundschutz und Schutzschürzen wird das Risiko von Infektionen minimiert. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu schaffen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
VII. Weitere Informationen
Im Rahmen eines Pflegepakets können auch weitere Informationen und Unterstützung angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Beratungsmöglichkeiten, die aufzeigen, wie man die Pflege am besten organisiert und welche zusätzlichen Hilfen in Anspruch genommen werden können. Es gibt auch Anlaufstellen, die spezifische Fragen beantworten und bei der Bewältigung des Pflegealltags helfen. Diese Ressourcen sind wertvoll, um pflegende Angehörige zu entlasten und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Beratungsmöglichkeiten
Eine wichtige Anlaufstelle für Ratsuchende sind die örtlichen Pflegestützpunkte. Dort erhalten Betroffene und ihre Angehörigen kostenlose und neutrale Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Mitarbeiter helfen bei der Antragstellung, informieren über Leistungen der Pflegeversicherung und vermitteln passende Angebote wie beispielsweise Tagespflege oder ambulante Dienste. Auch die Pflegekassen selbst bieten umfassende Beratungsleistungen an. Geschulte Pflegeberater besuchen die Betroffenen auf Wunsch zu Hause, um die individuelle Pflegesituation zu analysieren und einenVersorgungsplan zu erstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche private Beratungsunternehmen undOnline-Portale, die Informationen und Unterstützung anbieten. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Beratung für die persönliche Situation zu finden.
Anlaufstellen
Neben den bereits erwähnten Anbietern gibt es zahlreiche weitere Anlaufstellen, die Ihnen bei Fragen rund um das Thema Pflegepakete und Pflegegrad 1 behilflich sein können. Dazu gehören:
- Pflegestützpunkte: Diese bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Pflege und können Ihnen bei der Antragstellung helfen.
- Verbraucherzentralen: Hier erhalten Sie unabhängige Informationen zu Ihren Rechten als Pflegebedürftiger und können sich zu den verschiedenen Angeboten auf dem Markt beraten lassen.
- Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich sein, um Erfahrungen zu teilen und neue Perspektiven zu gewinnen.
- Krankenkassen und Pflegekassen: Auch Ihre Kranken- oder Pflegekasse kann Ihnen Auskunft zu Ihren Ansprüchen und den verschiedenen Anbietern von Pflegepaketen geben.
Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich umfassend zu informieren, um das für Ihre Bedürfnisse passende Pflegepaket zu finden.