Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf vielfältige Leistungen.
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Dazu gehören unter anderem monatliches Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Auch ein Entlastungsbetrag steht zur Verfügung, der flexibel für Betreuungsangebote eingesetzt werden kann. Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung für technische Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, um das Wohnumfeld barrierefreier zu gestalten.
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Grundlagen
Die Pflegegrade dienen als Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 wird Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten zuerkannt. Dies bedeutet, dass die Betroffenen in bestimmten Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind, jedoch nicht in dem Maße wie Personen mit höheren Pflegegraden. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Gutachter den Hilfebedarf des Antragstellers prüfen. Dabei werden verschiedene Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen bewertet. Erreicht die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, wird Pflegegrad 2 zuerkannt.
Definition & Voraussetzungen
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann formlos erfolgen. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch MEDICPROOF bei privat Versicherten. Dabei wird die Selbstständigkeit des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen geprüft. Erreicht die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, gelten die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 als erfüllt.
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Leistungen im Überblick
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf vielfältige Leistungen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die je nach Bedarf kombiniert werden können. Der Entlastungsbetrag dient der Finanzierung von Betreuungsangeboten und Entlastungsleistungen im Alltag. Auch Hilfsmittel, sowohl technische als auch zum Verbrauch bestimmte, sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Hausnotrufsysteme stehen zur Verfügung. Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit fördern und die häusliche Pflege erleichtern.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei zentrale Leistungen der Pflegeversicherung, die Menschen mit Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen können. Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte sichergestellt wird. Es dient als Anerkennung und Unterstützung für die private Pflegeleistung. Im Gegensatz dazu sind Pflegesachleistungen zweckgebundene Leistungen, die für die Inanspruchnahme eines professionellen ambulanten Pflegedienstes bestimmt sind. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Entlastungsbetrag & Verhinderungspflege
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungen zu, die Ihren Alltag erleichtern können. Dazu gehören der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der flexibel für beispielsweise Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen eingesetzt werden kann. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege, die bis zu 1.612 Euro jährlich beträgt und in Anspruch genommen werden kann, wenn pflegende Angehörige beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit ausfallen. Diese Leistung ermöglicht es, eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, um die Versorgung zu Hause sicherzustellen.
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Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Kurzzeitpflege & Tages-/Nachtpflege
Die Kurzzeitpflege dient als vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht sichergestellt werden kann. Die Tages- und Nachtpflege hingegen bietet stundenweise Betreuung und Pflege, wodurch pflegende Angehörige entlastet werden und die Möglichkeit haben, ihren Verpflichtungen nachzugehen. Beide Optionen können dazu beitragen, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten und gleichzeitig die Familie zu unterstützen.
Hilfsmittel und Zuschüsse
Bei einem Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel und Zuschüsse, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern sollen. Dazu gehören technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Hausnotrufsystem, das im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers, können bezuschusst werden, um das Wohnen den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, die eine hygienische Pflegeumgebung gewährleisten.
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Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel sind Geräte und Instrumente, die speziell dafür entwickelt wurden, pflegebedürftigen Menschen und ihren Betreuern den Alltag zu erleichtern. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern und die körperliche Belastung der Pflegenden zu reduzieren. Zum einen zählen hierzu Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Lagerung ermöglichen, sowie Notrufsysteme, die im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten. Zum anderen gibt es eine Vielzahl kleinerer technischer Helfer wie beispielsweise spezielle Ess- und Trinkhilfen oder auch An- und Ausziehhilfen. Die Kosten für diese Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenziell, um die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und Infektionen vorzubeugen. Diese Hilfsmittel, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, sind in der Regel für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich für diese Verbrauchsmittel. Dies entlastet pflegende Angehörige und unterstützt eine hygienische und sichere Pflegeumgebung.
Wohnraumanpassung & Hausnotruf
Bei einem Pflegegrad 2 können Betroffene auch von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung profitieren. Hierzu zählen beispielsweise der altersgerechte Umbau des Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts, um die häusliche Umgebung sicherer und barrierefreier zu gestalten. Die Pflegekasse kann hierfür Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren. Ein Hausnotrufsystem kann ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse mit bis zu 25,50 Euro monatlich bezuschusst.
Pflegehilfsmittel im Detail
Im Rahmen der Pflegehilfsmittel gibt es eine Vielzahl von Produkten, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern können. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Sie können entweder über einen Versand-Anbieter online bestellt, in ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern bezogen oder selbst gekauft und von der Pflegeversicherung auszahlen lassen werden. Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen.
Arten und Anwendung
Pflegehilfsmittel sind vielfältig einsetzbar und dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Einmalhandschuhe schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft vor Infektionen. Bettschutzeinlagen sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder zur Wundversorgung, um das Bett vor Verunreinigungen zu schützen. Auch Mundschutzmasken und FFP2-Masken können verwendet werden, um das Risiko von Atemwegsinfektionen zu minimieren. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, eine sichere und hygienische Umgebung für die Pflege zu schaffen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Antragstellung und Begutachtung
Die Antragstellung für einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Leistungen wie das Pflegepaket bei Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen zu können. Der Antrag wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, woraufhin ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Diese Begutachtung erfolgt anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs, der verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung berücksichtigt. Das Ergebnis der Begutachtung entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad, wobei für Pflegegrad 2 eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht werden muss.
Der Weg zum Pflegegrad
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung erforderlich. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten durch MEDICPROOF. Der MD begutachtet den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um den Grad der Selbstständigkeit festzustellen. Dabei werden verschiedene Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und Selbstversorgung bewertet. Anhand eines Punktesystems wird die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt, und bei einem Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten wird in der Regel Pflegegrad 2 zuerkannt.
Kostenübernahme und Abrechnung
Die Kosten für Leistungen bei Pflegegrad 2 werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen. Viele der monatlich wiederkehrenden Pflegeleistungen werden direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet, ohne dass der Pflegebedürftige selbst in Vorleistung treten muss. Dies betrifft beispielsweise die Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden. Bei anderen Leistungen, wie dem Pflegegeld, erfolgt die Auszahlung direkt an den Pflegebedürftigen oder die pflegende Person. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ein monatlicher Anspruch von bis zu 42 Euro, die entweder durch den Kauf und die nachträgliche Einreichung der Belege bei der Pflegekasse oder durch einen Versorgungsvertrag mit einem Anbieter abgedeckt werden können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die Abrechnungsmodalitäten zu informieren, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.
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Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
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✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Wohnformen
Die Entscheidung für eine bestimmte Wohnform hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und dem Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ab. Bei Pflegegrad 2 stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. Eine gängige Wahl ist die häusliche Pflege, bei der Angehörige oder ambulante Pflegedienste die Versorgung übernehmen. Alternativ gibt es teilstationäre Angebote wie die Tages- oder Nachtpflege, die eine stundenweise Betreuung ermöglichen. Für Menschen, die eine umfassendere Betreuung benötigen, kommt die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Frage. Unabhängig von der gewählten Wohnform ist es wichtig, dass die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen und eine würdevolle Versorgung gewährleistet ist.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Dies kann durch Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegekräfte erfolgen. Bei Pflegegrad 2 stehen verschiedene finanzielle und praktische Hilfen zur Verfügung, um die häusliche Pflege zu unterstützen und den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge sowie die Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln und technischen Unterstützungsmitteln.
Teilstationäre und Vollstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege, auch Tages- oder Nachtpflege genannt, bietet eine flexible Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einer Berufstätigkeit nachzugehen oder sich eine Auszeit zu nehmen. Im Gegensatz dazu steht die vollstationäre Pflege, bei der die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim wohnt und rund um die Uhr versorgt wird. Diese Option ist oft notwendig, wenn eine umfassende Betreuung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann.
Kombination von Leistungen
Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu kombinieren, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Beispielsweise können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn die häusliche Pflege sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können bis zu 40% in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden, um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Diese Flexibilität hilft, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kombinationspflege
Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, die häusliche Pflege durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. Wenn der Betrag für die Pflegesachleistungen des Pflegedienstes nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann ein Teil des Geldes als Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt werden. Dies bietet Flexibilität und unterstützt sowohl die professionelle Pflege als auch das Engagement der Familie.
Weitere Unterstützungsangebote
Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die Menschen mit Pflegegrad 2 und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Pflegeberatungen, in denen Betroffene individuelle Hilfestellungen und Informationen zu ihren Ansprüchen erhalten. Pflegekurse für Angehörige vermitteln praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für die häusliche Pflege. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als finanzielle Hilfe, wenn pflegende Angehörige aufgrund einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung die Pflege übernehmen müssen. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können ebenfalls eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag bieten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Pflegeberatung & Pflegekurse
Um pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse und individuelle Pflegeberatungen an. In den Kursen erlernen die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für die häusliche Pflege. Themen sind beispielsweise Lagerungstechniken, Körperpflege, Hygiene und der Umgang mit Demenz. Die Pflegeberatung hilft, die passende Unterstützung zu finden, sei es bei der Auswahl von Hilfsmitteln, der Organisation der Pflege oder der Beantragung von Leistungen. Pflegeberaterinnen und -berater stehen den Pflegebedürftigen und ihren Familien zur Seite, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und den Pflegealltag zu erleichtern.
Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung für Erwerbstätige, die kurzzeitig Angehörige pflegen müssen. Es ermöglicht ihnen, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege zu organisieren oder eine Übergangsversorgung sicherzustellen. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld, um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen. Dies soll es Berufstätigen erleichtern, kurzfristig Verantwortung für die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können eine wertvolle Ergänzung zur traditionellen Pflege darstellen. Diese Anwendungen, oft in Form von Apps oder webbasierten Plattformen, bieten Unterstützung sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Sie können beispielsweise zur Erleichterung der Kommunikation, zur Organisation von Pflegemaßnahmen, zur Überwachung von Gesundheitsdaten oder zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Die Pflegeversicherung stellt monatlich bis zu 53 Euro für zugelassene DiPA bereit, wodurch ein finanzieller Anreiz für die Nutzung dieser innovativen Lösungen geschaffen wird.
Pflegepaket bei Pflegegrad 2: So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal
Der Pflegegrad 2 bedeutet für viele Betroffene und Angehörige eine wichtige Unterstützung. Er zeigt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und berechtigt zum Bezug verschiedener Leistungen. Ein zentrales Element ist dabei das Pflegepaket, das verschiedene finanzielle und sachliche Hilfen umfasst. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen und wie Sie Ihr Pflegepaket optimal nutzen können.Was bedeutet Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind. Dies bedeutet, dass sie im Alltag Unterstützung benötigen, diese aber nicht in dem Umfang wie bei höheren Pflegegraden. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit die Person alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung selbstständig bewältigen kann.- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Unterstützung im Alltag notwendig
- Begutachtung durch den MDK oder unabhängige Gutachter
Welche Leistungen umfasst das Pflegepaket bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die sich in Geldleistungen und Sachleistungen unterteilen lassen. Hier ein Überblick:Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Es ist gedacht, um pflegende Angehörige oder Freunde zu entlohnen, die die Pflege zu Hause übernehmen. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld aktuell (Stand: [Aktuelles Datum]) **332 Euro pro Monat**.Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen **761 Euro pro Monat** für Pflegesachleistungen zur Verfügung.Kombinationspflege
Die Kombinationspflege ermöglicht es Ihnen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies ist sinnvoll, wenn die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. Nutzen Sie beispielsweise nur einen Teil der Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.Beispiel: Sie nutzen Pflegesachleistungen in Höhe von 50% des Maximalbetrags (380,50 Euro). Dann erhalten Sie 50% des Pflegegeldes (166 Euro).
Entlastungsbetrag
Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von **125 Euro** zu. Dieser Betrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise:- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Begleitdienste)
Weitere Leistungen
- Hausnotrufsystem: Zuschuss zu den Kosten eines Hausnotrufsystems.
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die das Wohnen erleichtern (z.B. barrierefreies Bad).
- Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe).
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige: Unterstützung und Schulung für pflegende Angehörige.